Geschätzte Geschäftspartner und Kunden
Im vergangenen Dezember haben wir Sie über die Herausforderung der Beschaffung von relevanten Rohstoffen sowie Entsorgungsressourcen informiert. Die aktuelle Preisentwicklung der Material- und Treibstoffbeschaffung und der Kostenrelevanz für unseren Betrieb zwingt uns, die Mehrkosten teilweise an unsere Kunden weiterzugeben.
Den ausserordentlichen „Treibstoffzuschlag“ werden wir ab Montag, 21. März 2022 verrechnen.
Den ausserordentlichen „Zementzuschlag“ werden wir ab Montag, 02. Mai 2022 verrechnen.
Wir werden die Situation genau im Auge behalten und werden uns je nach Preisentwicklung erlauben, den Zuschlag nach oben oder nach unten anzupassen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten selbstverständlich zur Verfügung.
Ihr Schütz-Team